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Steuern sparen mit Kapitalanlageimmobilien

Steuern mitdenken.
Vermögen aufbauen.

Ihr Einkommen kann mehr bewegen. Bei einer vermieteten Immobilie können Abschreibung und abzugsfähige Aufwendungen Ihre Steuerlast senken. Entscheidend ist, dass die Immobilie auch wirtschaftlich zu Ihnen passt.

Helle zeitgemäße Wohnarchitektur mit Balkonen

Die Grundidee

Gleiches Einkommen.
Mehr Möglichkeiten.

Mieteinnahmen werden steuerlich den abzugsfähigen Aufwendungen gegenübergestellt. Entsteht dabei ein steuerlich anerkannter Verlust, kann er – abhängig von Ihrer Situation – andere steuerpflichtige Einkünfte mindern.

Gebäude abschreiben

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Der Gebäudewert wird steuerlich über die Nutzungsdauer verteilt; der Grundstücksanteil wird nicht abgeschrieben. Deshalb ist eine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung wichtig. Satz und Grundlage richten sich nach dem konkreten Objekt.

Zinsen berücksichtigen

Darlehenszinsen für die vermietete Immobilie können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Tilgung reduziert dagegen Ihre Schulden und ist nicht abziehbar. Beides gehört zur Bankrate, hat steuerlich aber eine unterschiedliche Wirkung.

Kosten richtig einordnen

Verwaltung, Gebäudeversicherung, vermietungsbezogene Fahrten und bestimmte Erhaltungsaufwendungen können abzugsfähig sein. Belege und Vermietungsbezug sind entscheidend. Größere Baumaßnahmen müssen gegebenenfalls über Jahre abgeschrieben werden.

Absetzen heißt: die Steuerbasis senken.

1.000 € anerkannte Aufwendungen bedeuten nicht 1.000 € Erstattung. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % entsprechen sie vereinfacht 420 € weniger Einkommensteuer – sofern sie in dieser Höhe wirksam verrechnet werden können.

Liquidität bleibt der Ausgangspunkt.

Eine gute Anlage muss zu Ihrem Budget passen. Miete, Bankrate, laufende Kosten und Reserven betrachten wir deshalb zusammen. Steuerliche Vorteile ergänzen die Wirtschaftlichkeit; sie ersetzen weder eine gute Lage noch verlässliche Vermietbarkeit.

Abschreibung ist kein monatlicher Geldabfluss

Steuerliches Ergebnis.
Reale Wirkung.

Die AfA wird in der Steuerrechnung berücksichtigt, ohne dass Sie diesen Betrag jedes Jahr erneut überweisen. Deshalb unterscheiden sich Liquidität und steuerliches Ergebnis.

Das Beispiel verwendet dieselben Annahmen wie unser Investment-Check. Die mögliche Entlastung verteilt sich hier rechnerisch auf zwölf Monate.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnen

Und was bedeutet das auf dem Konto?

Monatlicher Aufwand vor Steuereffekt
330 €
Rechnerische Steuerentlastung
−265 €
Verbleibender Eigenaufwand
ca. 65 € / Monat

In der Bankrate stecken bereits 250 € monatliche Tilgung. Diese reduziert die Restschuld. Eine tatsächliche Steuererstattung kommt gegebenenfalls später; bis dahin müssen Sie den vollen Aufwand tragen können.

Vereinfachtes Jahresbeispiel

Kaltmiete
13.800 €
Finanzierungszinsen
−13.800 €
Verwaltung
−360 €
Gebäudeabschreibung
−7.200 €
Steuerliches Ergebnis
−7.560 €
Mögliche Steuerentlastung bei 42 % Grenzsteuersatz3.175 € im Jahr

Das entspricht rechnerisch 265 € pro Monat.

300.000 € Kaufpreis und Darlehen, 4,6 % Sollzins, 80 % Gebäudeanteil, 3 % AfA. Die 21.000 € Kaufnebenkosten sind aus Eigenmitteln bezahlt. Die monatliche Rücklagenzuführung von 50 € wird nicht sofort steuerlich abgezogen. Vereinfachte Rechnung ohne Progressionsverlauf, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; volle Verrechenbarkeit unterstellt.

Jede Immobilie hat ihre eigene Struktur

Neubau, Bestand oder Denkmal?
Es kommt auf die Details an.

Neubau

Abschreibung von Anfang an planen.

Für nach 2022 fertiggestellte Wohngebäude sind grundsätzlich 3 % lineare AfA vorgesehen. Bei begünstigtem neuem Wohnraum können alternativ 5 % degressive AfA vom jeweiligen Restwert in Betracht kommen.

Was ist zusätzlich möglich?

Für bestimmte neue Mietwohnungen erlaubt § 7b EStG zusätzlich bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich in den ersten vier Jahren. Bei der aktuellen Förderregelung gehören unter anderem EH40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG-Nachweis, Kostenobergrenzen sowie eine zehnjährige Vermietung zu den Voraussetzungen. Bauantrag, Vertrags- und Fertigstellungszeitpunkt müssen zur jeweiligen Regelung passen. Wir lassen die Begünstigung vor dem Kauf konkret prüfen.

Bestand & Sanierung

Substanz und Maßnahmen unterscheiden.

Baujahr, Gebäudeanteil und Sanierungsumfang bestimmen die Einordnung. Bei Wohngebäuden mit Fertigstellung von 1925 bis 2022 beträgt die lineare AfA regelmäßig 2 %, bei älteren Gebäuden 2,5 %. Eine Kernsanierung allein macht steuerlich noch keinen Neubau.

Wann sind Sanierungskosten abziehbar?

Erhaltungsaufwand kann unmittelbar abzugsfähig sein. Werden innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten von mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten erreicht, sind diese regelmäßig über die Abschreibung zu berücksichtigen. Für die Grenze zählen die Maßnahmenkosten ohne Umsatzsteuer. Erweiterungen und andere Herstellungskosten sind gesondert einzuordnen.

Denkmal & Sanierungsgebiet

Besondere Möglichkeiten gezielt prüfen.

Für begünstigte Sanierungsmaßnahmen können erhöhte Absetzungen gelten. Bei vermieteten Baudenkmalen sind für bescheinigte Kosten bis zu acht Jahre je 9 % und anschließend vier Jahre je 7 % möglich. Das gilt nicht pauschal für den gesamten Kaufpreis.

Welche Nachweise sind entscheidend?

Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Stelle abgestimmt und anschließend bescheinigt werden. Beim Erwerb sind auch der Zeitpunkt des verbindlichen Kaufvertrags und die danach ausgeführten Arbeiten maßgeblich. Zuschüsse mindern die begünstigte Grundlage. Für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bestehen unter eigenen Voraussetzungen vergleichbare Möglichkeiten nach § 7h EStG.

Persönlich prüfen

Was bedeutet das
für Sie?

Wir verbinden die vier Bausteine aus unserem Investment-Check: Objekt, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und persönliche Begleitung. Dazu gehören Ihre Eigenmittel, ein tragbares Monatsbudget und Reserven. Ihre Steuerberatung prüft die individuelle steuerliche Wirkung anhand der konkreten Unterlagen.

Bekomme ich jeden Monat mehr Netto?

Ein Steuereffekt fließt nicht automatisch monatlich zu. Zeitpunkt und Höhe hängen von Ihrer steuerlichen Veranlagung und möglichen Anpassungen ab. Besprechen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung.

Ist die Steuerersparnis garantiert?

Nein. Einkommen, Grenzsteuersatz, Vermietung, anerkannte Kosten und Nachweise beeinflussen das Ergebnis. Auch ohne den erhofften Steuereffekt muss die Finanzierung für Sie tragbar bleiben.

Kann ich die Erhaltungsrücklage sofort absetzen?

Die Einzahlung in die Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist noch keine abziehbare Ausgabe. Maßgeblich wird grundsätzlich erst die Verwendung für steuerlich anzuerkennende Maßnahmen. Im Rechner berücksichtigen wir die Einzahlung deshalb als Belastung Ihrer Liquidität, aber nicht als sofortige Steuerentlastung.

Bleibt der Steuervorteil über die Jahre gleich?

Nicht unbedingt. Zinsanteil, Abschreibung, Mieteinnahmen und Ihr Einkommen können sich verändern. Auch größere Maßnahmen oder das Ende einer Sonderabschreibung wirken sich aus. Deshalb betrachten wir neben dem ersten Jahr auch Ihre längerfristige Tragfähigkeit.

Was bringen wir gemeinsam in Erfahrung?

Wir klären Ihre Ziele, den möglichen Investitionsrahmen und passende Objektarten. Für die individuelle Steuerrechnung sollten Ihre Einkommenssituation, Finanzierung und die konkreten Objektunterlagen zusammen betrachtet werden.

Steuerliche Grundlagen

Allgemeine Orientierung; die konkrete Einordnung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung. Stand: Oktober 2026. Grundlagen: § 7b EStG – Mietwohnungsneubau, § 6 EStG – anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 7 EStG – Abschreibung, § 9 EStG – Werbungskosten, § 7h EStG – Sanierungsgebiete, § 7i EStG – Baudenkmale und BFH zur Erhaltungsrücklage.

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was für Sie möglich ist.

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